Startseite »

Wir kümmern uns

Wirtschaftsförderung ist unsere Kernkompetenz. Wir unterstützen Unternehmer / -innen und bei der Betriebs- und Standortentwicklung in der Stadt Cuxhaven. Sie haben Fragen, Wünsche, Sorgen? Die Agentur für Wirtschaftsförderung ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Bereich Förderung und Finanzierung Ihrer Projektvorhaben.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Beratung Messe HH

Die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Ansiedlung, Förderung und Finanzierung. Wir informieren Sie zu allen öffentlichen Förderprogrammen GRW (Einzelbetriebliche Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, EMFF ( Europäischer Meeres- und Fischereifonds) etc., beraten Sie zu betrieblichen Vorhaben und klären für Sie, welche Zuwendungen oder sonstige Fördermöglichkeiten sich im Einzelfall anbieten.

Schließlich vermitteln wir Kontakte zu den richtigen Ansprechpartnern in Behörden, Verbänden und der örtlichen Wirtschaft. 

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)

Sowohl die GRW-Förderung als auch die EU-Förderung sind in sogenannten Förderperioden organisiert, in denen immer sechs Jahre als ein zusammengehöriges Förderfenster mit entsprechenden inhaltlichen Rahmendaten zusammengefasst sind. Anfang 2022 hat die GRW einen Neuzuschnitt der Fördergebiete erfahren, der in Niedersachsen die GRW deutlich verändert hat.

Heute existieren in Niedersachsen noch 4 C-Fördergebiete: das sind die Landkreise Cuxhaven, Friesland und Lüchow-Dannenberg sowie die Stadt Wilhelmshaven. Auch sind die Landkreise Celle, Hildesheim und Lüneburg nach hervorragender Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren inzwischen nicht mehr so strukturschwach und daher kein GRW-Fördergebiet mehr.

Weitere Informationen

Gleichzeitig sind auch neue Fördergebiete hinzugekommen, so dass in Niedersachsen insgesamt für etwa 50 % des Landesgebietes und für etwa 50 % der Bevölkerung GRW-Mittel eingesetzt werden können. Nach diesem Neuzuschnitt stehen für Niedersachsen jährlich etwa 76 Mio. EUR für die Förderung in GRW-Gebieten zur Verfügung, die zur Hälfte aus dem Bundeshaushalt stammen und zur anderen Hälfte durch das Land Niedersachsen aufgebracht werden. Um die GRW noch effektiver zu gestalten und den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, wurde sie zum 01.01.2023 umfassend überarbeitet. Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft wurden in den neuen Koordinierungsrahmen aufgenommen. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Auch aus den Europäischen Strukturfonds und hier konkret dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnten in der Vergangenheit Projekte zur Förderung der Wirtschaft finanziert werden. Über die gesamte Förderperiode 2021-2027 erhält Niedersachsen für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben knapp 100 Mio. EUR. Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen können mit bis zu 28 Mio. EUR unterstützt werden. Zusammenspiel GRW und EFRE Die GRW ist und bleibt das zentrale Finanzierungsinstrument in der Wirtschaftsförderung. Mit der erfolgreichen Genehmigung für den EFRE kann die GRW wirkungsvoll flankiert werden. Konkret bedeutet das: Die GRW-Mittel werden wie bisher in den GRW-Fördergebieten eingesetzt. Daneben ist in allen anderen Gebieten in Niedersachsen als ergänzendes Instrument eine Förderung aus dem EFRE möglich. Damit besteht in Niedersachsen ein flächendeckendes Förder-Portfolio, so dass Transformationsprozesse der Wirtschaft überall wirkungsvoll begleiten werden können.

(Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen)

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027

Die Ziele des Fonds sind Förderung

  • nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen
  • Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit
  • Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften
  • Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane.

Weitere Informationen

In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um. Fördermittel aus dem EMFAF können im Rahmen von Landesprogrammen bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden. Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) sowie vom Thünen-Institut verwaltet.

Die Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt. Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Funding & Tender-Portal.

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

LEADER-Region Wesermünde Nord

Leader steht für "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" (Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und stellt eine integrative und sektorübergreifende EU-Fördermethode zur Entwicklung des ländlichen Raums dar.

Die Umsetzung erfolgt auf lokaler Ebene innerhalb sogenannter Leader-Regionen. Private und öffentliche Akteure der Region schließen sich zu einer "Lokalen Aktionsgruppe" (LAG) zusammen und entwickeln für ihre Region mittels eines Bottom-up-Ansatzes ein regionales Entwicklungskonzept. Dieses dient als Grundlage für die Umsetzung konkreter Projekte und Kooperationsmaßnahmen.

Die Stadt Geestland, die Gemeinde Wurster Nordseeküste sowie die Stadt Cuxhaven mit den Stadtteilen Altenwalde, Arensch-Berensch, Holte-Spangen und Sahlenburg sind zur Leaderregion Wesermünde Nord geworden!

Die Geschäftsstelle der Leaderregion Wesermünde Nord befindet sich im Hause der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven. Aufgaben der Geschäftsstelle und des Geschäftsführers Jürgen von Ahnen sind vor allem administrative Aufgaben, wie z.B. Sitzungen planen, Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung bei der Abgabe von Förderanträgen sowie Vorstellung der Projekte in der Leaderaktionsgruppe.

Der Landkreis Cuxhaven ist u.a. für folgende Förderprogramme Ihr Ansprechpartner/-in:

  • Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Cuxhaven
  • Einzelbetriebliche Förderung GRW
  • Ärzteförderung
  • Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Mikrostarter

Jürgen von Ahnen

Agenturleiter, Geschäftsführer der Leader Region Wesermünde-Nord

Fördermittelberatung (GRW)

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-716

juergen.v.ahnen@afw-cuxhaven.de

Dipl.-Verwaltungswirt Kai Sawischlewski

stellv. Agenturleiter

Fördermittelberatung (GRW), Stadt

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-719

kai.sawischlewski@afw-cuxhaven.de

Hauke Knust, M.A.

Projektmanager

Tel.: + 49 (0) 4721 / 599-713

hauke.knust@afw-cuxhaven.de